Katzen Kleintiere Mietrecht 2015

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Hunde und katzen sind keine kleintiere. Die haltung von kleintieren kann deshalb vom vermieter nicht untersagt werden (verbote sind unwirksam).

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Das zusammenleben der mieter in der hausgemeinschaft erfordert von den tierhaltern die gebotene rücksichtnahme auf die übrigen hausbewohner.

Katzen kleintiere mietrecht 2015. Dann ist auch für hunde und katzen eine gesonderte erlaubnis nicht notwendig. 20.3.2013, viii zr 168/12) glückliche mieter finden in ihren verträgen klauseln, die die haustierhaltung grundsätzlich erlauben. Der bundesgerichtshof erklärte 2013 in einem grundsatzurteil eine klausel im formularmietvertrag für unwirksam, die es dem mieter generell verbot, katzen zu halten.

Nach allgemeiner rechtsprechung gelten katzen als kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen gebrauch der mietsache gehören. Sollte ihr tier die lebensqualität ihrer nachbarn beeinträchtigen, die wohnung stark verschmutzen oder beschädigen, muss ihr tier jedoch möglicherweise ausziehen. Die haltung von katzen in der wohnung (stubenkatze) die haltung von kleintieren gehört zum vertragsgemäßen gebrauch einer mietwohnung.

Katzen sind in der wohnung dann grundsätzlich erlaubt, denn haustiere dürfen. Tierhalter sind verpflichtet, ihre tiere so zu halten, dass der hausfrieden gewahrt wird. Ausnahme wäre nur, wenn sie konkrete gründe gegen die haltung hätten.

Vermieter müssen die haltung einer katze in der regel dennoch erlauben. Elster und leguan sind kleintiere, deshalb im käfig erlaubt. Als kleintiere, die in jedem fall auch ohne zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen, gelten etwa hamster, meerschweinchen, zwergmäuse und zwergkaninchen.

Dabei ist davon auszugehen, dass die haltung von kleintieren immer erlaubt ist. Generell wird ein hund oder eine katze in den meisten fällen aber vom richter genehmigt, sollte kein eindringlicher grund dagegen sprechen. Dies, solange die tiere nicht in grosser zahl gehalten werden und nicht zu klagen anlass geben.

Katzen sind keine kleintiere, so dass grundsätzlich eine klausel im mietvertrag zulässig ist, wonach die haltung von katzen der einwilligung des vermieters bedarf. Da katzen als kleintiere betrachtet werden, steht ihrer haltung im grundsatz nichts entgegen. Wird das thema haustierhaltung durch den mietvertrag nicht geregelt, sind haustiere wie hunde, katzen und kleintiere grundsätzlich erlaubt.

Diese müssen sich aber explizit aus dem miet­verhältnis oder der besonderheit der mietsache ergeben (amts­gericht berlin mitte, az. Er ist also frei in der entscheidung, ob er der haltung zustimmt oder nicht. Sofern im mietvertrag steht, dass die haltung von hunden und/oder katzen ohne zustimmung des vermieters nicht erlaubt ist, sollte sich der mieter in jedem fall daran halten und die zustimmung einholen.

Nach der allgemeinen rechtsprechung, gilt auch die katze als kleintier. Was ist mit hund und katze? Daher sind sie in der wohnung als haustiere nicht automatisch erlaubt.

Hallo malte, ein pauschales verbot der tierhaltung ist nicht zulässig. Die stubenkatze zählt aber nicht mehr zu den kleintieren im sinne des mietrechts ihre haltung in der wohnung. Pauschale argumente genügen dafür nicht.

Nur die haltung von kleintieren (siehe oben) ist möglich und kann im mietvertrag auch nicht wirksam untersagt werden. Erlaubt sind in jedem fall unproblematische kleintiere wie hamster, meerschweinchen, wellensittiche und zierfische, unabhängig davon was im mietvertrag steht. Diesem steht somit ein prüfungsrecht zu.

Dieser darf seine zustim mung. Gleiches gilt, wenn nichts im mietvertrag vereinbart ist. Katzen gelten mietrecht­lich zwar nicht als kleintiere.

Von hund und katze, über kleintiere bis hin zu exoten. Wir erklären in diesem artikel, welchen tiere ein mieter in einer mietwohnung halten darf und welche nicht. Das halten von katzen in der wohnung ist ein teil der freien lebensgestaltung der mieters und daher vom vermieter zu dulden.

Kaninchen, fische, meerschweinchen, hamster und wellensittiche) egal was der mietvertrag sagt , laut des bundesgerichtshofs (bgh urt. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, allerdings gilt das nicht für exotische tierarten. Die hausordnung und der mietvertrag müssen unbedingt befolgt werden, wenn es darum geht, diese haustiere in der wohnung zu halten.

Will der vermieter die katzenhaltung also verbieten, muss er sachliche und objektive gründe vortragen. Ist die kleintierhaltung erlaubt, dürfen üblicherweise auch katzen in die wohnung. In der regel bedarf es der zustimmung durch den eigentümer.

Auch die erfordernisse des tierschutzes dürfen nicht. So bedarf hier in der regel der zustimmung des vermieters. Und ein kleintier zu halten, gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen gebrauch der mietsache.

Man kann davon ausgehen, daß katzen bei artgerechter haltung keinen störenden lärm verursachen, reinlich sind und keine sachbeschädigung verursachen. Lassen sie sich am besten einmal rechtlich ausführlich beraten.


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